Der Holzbau und damit die Nutzung des Baustoffes Holz wird in der Landesbauordung Holzbau in Baden Württemberg aufgrund seiner Leistungsfähigkeit jetzt besser berücksichtigt. Das Bauen mit Holz wird dadurch erleichtert.
Zudem ist der mehrgeschossige Holzbau in diesem Regelwerk nun in angemessener Weise etabliert, was neue Chancen im Geschäftsfeld des urbanen und verdichteten Bauens eröffnet.
Nach derzeitiger Rechtslage bestehen in § 4 Abs. 3 und § 8 Abs. 4 der Ausführungsverordnung zur LBO entsprechende bauordnungsrechtliche Erleichterungen hinsichtlich der Verwendung : Sachlich unberechtigte Vorbehalte auf dem Gebiet des Brandschuvon Holz für feuerbeständige Bauteile. Eine vergleichbare Regelung für Bauteile, die hochfeuerhemmend sein müssen, besteht jedoch nicht.
Die gemeinsamen Bemühungen vieler Akteure, bei der Novellierung der Landesbauordnung die Belange des Holzes als nachhaltiges, innovatives Baumaterial sachgerecht zu berücksichtigen, waren erfolgreich. Sachlich unberechtigte Vorbehalte auf dem Gebiet des Brandschutzes konnten abgebaut werden. Die Landesbauordnung Holzbau in Baden-Württemberg bietet für alle Bauaktuere neue Chancen.