Mit dem Gebäudetyp E als Gesetzesvorlage hat sich das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) – zusammen mit den Partnern aus dem Bündnis bezahlbarer Wohnraum – das Ziel gesetzt, den Wohnungsbau einfacher, schneller und effizienter zu machen.
Das Planen und Bauen nach dem sogenannten „Gebäudetyp E“ birgt hierfür große Potenziale, die mit der BMWSB-„Leitlinie und Prozessempfehlung Gebäudetyp E“ und einer Anpassung des Vertragsrechts durch das Bundesjustizministerium bundesweit gefördert werden sollen.
Klara Geywitz, Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen: „Mit dem Gebäudetyp E ermöglichen wir einfaches und experimentelles Bauen. Bauen ist in Deutschland zu teuer. Wir tendieren häufig dazu, einen Goldstandard zu bauen. Das macht das Planen und Bauen aufwändig, personalintensiv und teuer. Das wollen wir ändern. Wir gehen dabei Seite an Seite mit unseren Partnern in der Bauwirtschaft, in Bund und Ländern. Projektierer können mit dem ‚Gebäudetyp E‘ rechtssicher von Baustandards abweichen, um einen Bau schneller und kostengünstiger zu realisieren. Die Gebäudesicherheit, z. B. die Statik oder der Brandschutz, bleibt davon unberührt.“
Beim Bauen sind die sogenannten „allgemein anerkannten Regeln der Technik“ (aRdT) vertragsrechtlich relevant. Damit sind alle Regeln gemeint, die unter Branchenfachleuten als technisch geeignet, angemessen und notwendig erachtet werden, um gut und fehlerfrei zu bauen, und die sich in der Praxis bewährt haben. Welche Normen genau zu den aRdT gehören, ist nicht gesetzlich festgelegt, sondern folgt dem Branchenwissen und wird im konkreten Streitfall durch die Rechtsprechung festgestellt. Diese tendiert dazu, eine mangelhafte Leistung (Sachmangel) anzunehmen, wenn nicht alle berücksichtigt wurden. Das hat in der Praxis dazu geführt, dass Bauvorhaben meist so ausgeführt werden, dass sie allen bautechnischen Normen entsprechen, auch jenen, die nur dem Komfort dienen. Das alles hat den Neubau oder auch die Sanierung von Wohnungen verteuert und Investoren und Käufer ausgebremst.
Der Gebäudetyp E geht auf eine Initiative der Architektenschaft aus Bayern zurück und wird von einer breiten Allianz von Vertreterinnen und Vertretern des Bundes, der Länder und aus der Praxis unterstützt. Vertragspartner können durch den Verzicht auf kostenintensive Standards neue Spielräume für innovatives Planen und Bauen eröffnen. So werden Innovationen und individuelle Lösungen für das klima- und ressourcenschonende, bedarfsgerechte und kostengünstige Bauen ermöglicht.
Das BMWSB hat eine umfassende „Leitlinie und Prozessempfehlung Gebäudetyp E“ erarbeitet. Sie soll Bauherrinnen und Akteure der Planungs- und Baubranche bei der Anwendung des „einfachen Bauens“ unterstützen. Der Leitfaden gibt Projektbeteiligten Hinweise, wie Vereinbarungen für Architekten- und Bauverträge formuliert werden können. Damit kann das „einfache Bauen“ in der Praxis rechtssicher umgesetzt werden. Der Leitfaden ermutigt, zukünftig kreativer und kostengünstiger zu planen und zu bauen.
Quelle: BMWSB, Holzbauwelt.de