Mit einem Wohnbau-Booster begegnet der Freistaat Bayern der Wohnungsbaumisere, wie aus einem Bericht der Kabinettssitzung vom 16.01.2023 hervorgeht und stockt seine Wohnraumförderprogramme massiv auf, einhergehend mit einer weiteren Mobilisierung von Bauland.
Die Rahmenbedingungen für den Bau neuer und kostengünstiger Wohnungen sind schwierig. Hohe Kosten und unsichere Förderung auf Bundesebene haben private Wohnungsbauunternehmen allein in Bayern zur Streichung von 2.000 Wohnungen veranlasst, die 2023 hätten gebaut werden sollen. Mit breit angelegten Maßnahmen auf Landes- und Bundesebene soll der schwierigen Lage auf dem Wohnungsmarkt gegengesteuert werden.
Der Freistaat antwortet mit einem Wohnbau-Booster Bayern. Kern sind eine massive Aufstockung der bayerischen Wohnungsbauförderprogramme und die Mobilisierung von Bauland:
1. Weiterentwicklung bayerischer Wohnraumförderprogramme:
Unter anderem Verdoppelung der objektabhängigen Darlehen von 25 auf durchschnittlich 50 Prozent im Mietwohnungsbau mit Zinssatz von 0,5 Prozent pro Jahr über gesamte Laufzeit; Erhöhung des allgemeinen Zuschusses von 500 auf bis zu 600 Euro pro Quadratmeter im Mietwohnungsbau sowie Extra-Förderung bei Bau von Mietwohnungen in Ortskernen; Anreize für längere Bindungszeiten von bis zu 55 Jahren; Verlängerung des Kommunalen Wohnraumförderungsprogramm bis 2030; für Kommunen Erhöhung des Zuschusses von Maßnahmen im Bestand von 30 auf 40 Prozent; Verlängerung der Belegungsbindungen auf 25 Jahre; Erhöhung des Zweiterwerbszuschusses von 30.000 auf bis zu 50.000 Euro und pro Kind von 5.000 auf 7.500 Euro in der Eigenwohnraumförderung.
2. Verbilligte Abgabe von Wohnbaugrundstücken im Erbbaurecht:
Verbilligte Abgabe von geeigneten staatlichen Grundstücken im Erbbaurecht an staatliche Wohnungsbaugesellschaften; Prüfung, ob und wie bei fehlendem Staatsbedarf die verbilligte Abgabe auch an Kommunen erfolgen kann, die sozialen Mietwohnungsbau betreiben; Erbbauzins bis zu null Prozent während gesamter Dauer der Sozialbindung.
3. Aufstockung des Kapitals der BayernHeim:
Erhöhung des Eigenkapitals von 500 Millionen Euro um 250 Millionen Euro für künftige Projekte in einem schwieriger werdenden Markt.
4. Stärkung der Innenentwicklung:
Kombination von Wohnraum- und Städtebauförderung zur Förderung von Sanierungen leerstehender Gebäude in Ortskernen.
5. Ausweitung der Spielräume für experimentellen, einfachen Wohnungsbau:
Flexibleres Baurecht für mehr Spielräume von Planerinnen und Planern; Orientierung am Gedanken des Gebäudetyps E.
Gleichzeitig muss auch der Bund nachziehen und konsequente Maßnahmen zur Förderung des Wohnungsbaus ergreifen. Dafür stellt die Staatsregierung klare Forderungen an die Bundesregierung:
1. Mehr Investitionsanreize für Wohnungsneubau schaffen:
Dauerhafte Einführung einer degressiven Abschreibung für Mietwohnungsneubau; Steuerbegünstigung für selbstgenutztes Wohneigentum; Länderöffnungsklausel bei Grunderwerbsteuer; Regionalisierung von Erbschaft- und Schenkungsteuer.
2. Sicherheit und Erhöhung von KfW-Förderung:
Sicherheit durch höhere und dauerhafte Förderung; alternativ zu Darlehen auch wieder Zuschüsse nötig; keine weitere Verschärfung der technischen Anforderungen an Gebäude, die zusätzlich Baupreise erhöhen.
3. Mehr Möglichkeiten bei Baulandmobilisierung:
Befreiung von Bebauungsplan nicht nur im angespannten Wohnungsmarkt, sondern mit Zustimmung der Kommunen überall in Bayern.
4. Weitere Maßnahmen im Bauplanungsrecht:
Unter anderem Ausbau des beschleunigten Bebauungsplanverfahrens und Baurecht auf Zeit.
5. Sicherheit für private Vermieter:
Änderungen im Mietrecht sorgfältig abwägen; Maßnahmen wie Mietenstopp oder Mietendeckel, die zu weitgehend in die Rechte der privaten Vermieter eingreifen, als investorenfeindlich ablehnen.
6. Baukindergeld 2 für Familien:
15.000 Euro pro Kind über 10 Jahre bei Haushaltseinkommen von maximal 100.000 Euro.
Der Freistaat wird die Forderungen gegenüber der Bundesregierung in Form einer Bundesratsinitiative an den Bund adressieren. Bayern legt mit seinen eigenen Maßnahmen vor. Der Bund muss nachziehen und Verantwortung für neuen und kostengünstigen Wohnraum übernehmen, denn Wohnen ist heute mehr denn je eine der wichtigsten sozialen Fragen unserer Zeit.
Mit der Regierungserklärung „Klimaland Bayern“ vom 21. Juli 2021 wurde das Ziel festgelegt, dass Bayern bis zum Jahr 2040 klimaneutral werden soll. Um dieses Ziel zu erreichen, wurde u.a. der Holzbau zu einem wichtigen Bestandteil der staatlichen Klimastrategie erklärt. Der Baustoff Holz soll aufgrund seiner Klimawirksamkeit, insbesondere der Fähigkeit zur langfristigen Bindung von CO2 als nachwachsender Rohstoff sowie der Reduktion von energiebedingten CO2-Emissionen noch stärker gefördert werden.
Mit der Einführung der Bayerischen Förderrichtlinie Holz – BayFHolz setzt der Freistaat Bayern neue Impulse in der Klimastrategie. Das Bauministerium und das Forstministerium haben gemeinsam das Holzbauförderprogramm Bayern entwickelt. Mit dieser Veröffentlichung geben wir Interessierten einen Überblick über den Fördergegenstand, -Art und -Modalitäten um mit dem Holzbau-Zuschuss möglichst viele Häuser in Holz zu realisieren.
Einen tabellarischen Überblick über die staatliche Wohnraumförderung in Bayern finden Sie in dieser Übersicht.
Hier eine Übersicht über die Förderrichtlinie Holz – BayFHolz in Bayern.